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  • Wie ist der Vorgang, wenn ich Investieren möchte?"
    Nachdem Sie sich registriert haben, haben Sie Zugang zur Plattform der Projekte. Wenn eines der Projekte Ihr Interesse geweckt hat, können Sie uns kontaktieren und wir leiten die weiteren Schritte in die Wege.
  • Wie verdiene ich Geld?
    Investitionen in ein Startup sind immer mit einem hohen Risiko verbunden. Dies kann im ungünstigsten Fall bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Wenn Sie in ein erfolgreiches Startup investiert haben, so können die Gewinne ein vielfaches des investierten Kapitals betragen. Um das Risiko abzuwägen ist es deshalb empfehlenswert ihr Portfolio zu diversifizieren. Es gibt vier Möglichkeiten, wie Sie als Investor Geld verdienen können: 1. Trade Exit: Firmenverkauf. Das Unternehmen, in welches Sie investiert haben wird an ein anderes verkauft. 2. IPO: Die Unternehmung geht an die Börse. 3. Verkauf Ihrer Aktien: Ist das Unternehmen erfolgreich, so steigt der Aktienpreis. Hierdurch können für Sie Gewinne entstehen. 4. Dividendenausschüttung: Sind bei Startups eher untypisch, denn die Gewinne werden meist direkt wieder in das Unternehmen reinvestiert um das Wachstum voranzubringen. Es kann allerdings vereinzelt zu Dividendenausschüttungen kommen, wenn das Unternehmen den Break-Even-Point überschritten hat.
  • Wie lange ist der durchschnittliche Anlagehorizont?
    In der Regel beträgt dieser zwischen 3 und 6 Jahren. Es kommt aber immer auf das Investment an.
  • Mit wel­chen Risi­ken kann ein Invest­ment in ein Start­up ver­bun­den sein?
    Investitionen in Startups bieten hohe Rendite-Chancen, sind jedoch auch mit einem gewissen Risiko verbunden. Dies kann hin bis zu einem Totalverlust gehen.
  • Über­nimmt die Venstone AG die Haf­tung für die ange­bo­te­nen Unter­neh­men?
    Alle von der Venstone AG prä­sen­tier­ten Pro­jek­te durch­lau­fen einen genau­en Prü­­fungs-Pro­­zess, jedoch über­nimmt die Venstone AG kei­ne Haf­tung für die Unter­neh­men. Die Venstone AG gibt kei­ne Emp­feh­lun­gen, Offer­ten, Auf­for­de­run­gen zum Erwerb oder Ver­kauf von Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen ab. Es wer­den auch kei­ne Emp­feh­lun­gen für ent­spre­chen­de Rechts­ge­schäf­te abge­ge­ben.
  • Welche Unternehmenstadien sind für die Venstone AG interessant?
    Gründungsphase (Early Stage) sowie die Expansions- bzw. Wachstumsphase (Later-Stage-Phase)
  • Wie lan­ge geht eine Finan­zie­rungs­run­de?
    Dies hängt vom Pro­dukt ab und soll­te in der Regel zwi­schen 3 und 12 Mona­ten dau­ern. Natür­lich gibt es aber meist ver­schie­de­ne Finan­zie­rungs­run­den und kann daher auch viel län­ger oder kür­zer gehen. Es kommt auch hier viel­fach auf das Pro­dukt drauf an.
  • Was bie­tet die Venstone nebst dem Zugang zu Inves­to­ren und einem Netz­werk noch an?
    Nebst den vie­len Basis­dienst­leis­tun­gen bie­tet die Venstone noch fol­gen­des an: - Kom­mu­ni­ka­ti­on und Ver­mitt­lung mit dem Inves­tor - Zugang zu einem gros­sen Netz­werk an Inves­to­ren - Beglei­tung beim Invest­ment­pro­zess
  • Was ist die Auf­ga­be der Venstone AG bei der Ver­mitt­lung von Betei­li­gun­gen?
    Venstone AG ist der Vermittler zwischen Investor und dem Startup. Die Rechtsbeziehung kommt zwischen dem Investor und dem Unternehmen direkt zustande.
  • Ist die Venstone AG bei der Eidg. Finanz­markt­auf­sicht als Effek­ten­händ­ler regis­triert?
    Die Venstone AG fun­giert als Ver­mitt­le­rin für ope­ra­tiv täti­ge Unter­neh­men, die eige­ne nicht an der Bör­se kotier­te Akti­en an Inves­to­ren ver­kau­fen möch­ten. Für sol­che Unter­neh­men sucht die Venstone AG Käu­fer für die­se Akti­en. Die Venstone AG han­delt selbst nicht mit Akti­en, weder auf eige­ne noch auf frem­de Rech­nung. Es flies­sen kei­ne Zah­lun­gen für Akti­en­kauf­prei­se über Kon­ti der Venstone AG. Als rei­ne Ver­mitt­le­rin unter­liegt die Venstone AG kei­ner Bewil­li­gungs­pflicht.
  • Wel­che Unter­neh­men benö­ti­gen gemäss Bör­sen­ge­setz (BEHG) eine Bewil­li­gung der FIN­MA?
    Eine Bewilligung der FINMA benötigen gemäss Art. 10 Abs. 1 BEHG Unternehmen, die als Effektenhändler tätig sind. Effekten sind Wertpapiere, Wertrechte und Derivate, die vereinheitlicht und zum massenweisen Handel geeignet sind. Als Effektenhändler gelten gemäss Art. 2 lit. d BEHG natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften, die gewerbsmässig für eigene Rechnung zum kurzfristigen Wiederverkauf oder für Rechnung Dritter Effekten auf dem Sekundärmarkt kaufen und verkaufen auf dem Primärmarkt öffentlich anbieten oder selbst Derivate schaffen und öffentlich anbieten. Dabei unterscheidet Art. 3 der Börsenverordnung (BEHV) bei den Effektenhändlern folgende Händlerkategorien: Eigenhändler: Das sind Effektenhändler, die gewerbsmässig für eigene Rechnung kurzfristig mit Effekten handeln bzw. zum kurzfristigen Wiederverkauf Effekten auf dem Sekundärmarkt kaufen und verkaufen. Emissionshäuser: Das sind Effektenhändler, die gewerbsmässig Effekten, die von Dritten ausgegeben worden sind, fest oder in Kommission übernehmen und öffentlich auf dem Primärmarkt anbieten. Derivathäuser: Das sind Effektenhändler, die gewerbsmässig selbst Derivate schaffen, die sie für eigene oder fremde Rechnung öffentlich auf dem Primärmarkt anbieten. Market Maker: Das sind Effektenhändler, die gewerbsmässig für eigene Rechnung kurzfristig mit Effekten handeln und öffentlich dauernd oder auf Anfrage Kurse für einzelne Effekten stellen. Kundenhändler: Das sind Effektenhändler, die gewerbsmässig im eigenen Namen, aber für Rechnung von Kunden mit Effekten handeln und entweder selber oder bei Dritten für diese Kunden Konten zur Abwicklung des Effektenhandels führen oder Effekten dieser Kunden bei sich oder in eigenem Namen bei Dritten aufbewahren. Die Venstone AG fällt unter keine dieser fünf Effektenhändlerkategorien: Die Venstone AG ist kein Eigenhändler: Indem sie als reine Vermittlerin für Dritte tätig ist, handelt sie nicht für eigene Rechnung kurzfristig mit Effekten. Die Venstone AG ist kein Emissionshaus: Indem sie als reine Vermittlerin für Dritte fungiert, übernimmt sie nicht fest oder in Kommission gewerbsmässig Effekten, die von Dritten ausgegeben worden sind, und bietet auch keine solchen fest übernommene Effekten auf dem Primärmarkt an. Die Venstone AG ist kein Derivathaus: Sie schafft keine Derivate und bietet auch keine solchen auf dem Primärmarkt an. Die Venstone AG handelt auch nicht für eigene Rechnung mit solchen. Die Venstone AG ist kein Kundenhändler: Indem sie reine Vermittlungsdienste für Dritte vornimmt, handelt sie nicht in eigenem Namen/auf fremde Rechnung Dritter mit Effekten und bewahrt auch keine solchen auf. Sie führt auch keine Konten für ihre Vermittlungs-Auftraggeber. Fazit: Die Venstone AG benötigt keine Effektenhändlerbewilligung der FINMA.
  • Benö­ti­gen die Unter­neh­men, wel­che die Venstone AG als Ver­mitt­le­rin für den Ver­kauf ihrer eige­nen Akti­en beauf­tra­gen, ihrer­seits eine Bewil­li­gung der FINMA?"
    Nein, für den Verkauf eigener Aktien durch operativ tätige Unternehmen an Investoren ist keine Bewilligung der FINMA notwendig.
  • Wer­den durch die Venstone AG Daten an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben?
    Die Venstone AG gibt Drit­ten kei­ne ver­trau­li­chen finan­zi­el­len oder tech­ni­schen Daten, die sie im Rah­men ihrer Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit erfah­ren hat, wei­ter.
  • Wel­ches sind die ethi­schen Ver­hal­tens­re­geln der Venstone AG?
    Die Venstone AG hat einen Code of Con­duct fest­ge­setzt, gemäss wel­chem alle Mit­ar­bei­ten­den der Venstone AG fair und ehr­lich gegen­über allen Geschäfts­part­nern und bezüg­lich aller Geschäfts­an­ge­le­gen­hei­ten zu han­deln haben.
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